Impressum

Diese Internetseiten informieren über die Arbeit des Fotojournalisten Dominik Butzmann, Raumerstraße 36, 10437  Berlin. Alle Bilder und Grafiken dieser Seiten sind urheberrechtlich geschützt, die Weitergabe oder Verwendung aller Bilder und aller Bildinhalte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch Dominik Butzmann erlaubt.

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ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICHE

1. Folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Bildurheber Dominik Butzmann durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Bildnutzungsrechtevergaben. Diese AGB gelten gegenüber der anderen Vertragspartei, nachfolgend stets Kunde genannt. Für Bildherstellungen gilt besonders Rubrik B. Für Bildnutzungen sowie für hierzu erfolgende freie oder angeforder-te Bildangebote oder Bildbestellungen gilt zusätzlich Rubrik C. Diese AGB gelten auch für unverlangt angebotenes Bildmaterial, sofern der Kunde im Allgemeinen auch unverlangtes Bildmaterial nutzt.

2. Diese AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme von Lieferung, Leistung oder Angebot, ebenso mit der Annahme von Bildern zur Nutzung. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle Verträge und auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Rechtevergaben des Urhebers. Frühere Geschäftsbedingungen der Par-teien werden von den vorliegenden AGB abgelöst. Änderungen des Vertragsangebotes bleiben vorbehalten.

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, sofern sie vom Urheber nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eine Ablehnung der AGB des Urhebers erlangt nur dann Gültigkeit, wenn der Kunde ihnen binnen drei Werktagen ab Zugang schriftlich widerspricht und Bilder binnen drei Werktagen ab Zugang an den Urheber zurückgibt.

4. Bilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Urheber gelieferten Produkte, gleich in welcher technischen Form, Medium oder Schaffenshöhe sie vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem Bildmaterial um Lichtbildwerke gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Die AGB gelten auch für jede elektronische oder digitale Speicherung, Übermittlung, Abrufung oder Nutzung von Bilddaten.

5. Reklamationen zu Bildauffassung und -gestaltung sind ausgeschlossen, wenn keine ausdrückl. Weisun-gen hierzu erteilt wurden. Reklamationen offensichtlicher Mängel von Inhalt, Qualität oder Zustand der Lie-ferung oder Bilder sind nur bei schriftlicher Anzeige binnen 3 Werktagen ab Bildzugang wirksam. Ansonsten gelten alle Bilder als ordnungs-, vertrags- und verzeichnungsgemäß zugegangen. Sodann ist eine Haftung, außer bei Vorsatz, Grobfahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, ausgeschlossen.

6. Alle Urheber-, Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte liegen beim Urheber. Die im Rahmen eines Herstellungsauftrages angefertigten Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch des Kunden bestimmt. Honorare für Herstellung, Erwerb und Versand von Bildern sowie Bearbeitungskosten für Auswahl- und Ansichtssendungen beinhalten keine Einräumung von Nutzungsrechten. Hierzu bedarf es grundsätzlich gesonderter Vereinbarung und Vergütung nach Rubrik C der vorliegenden AGB.

7. An Bildnissen stehen Kunde, Besteller und deren Rechtsnachfolgern sowie den Abgebildeten und deren Angehörigen keine Nutzungsrechte zu. § 60 UrhG wird vorbehaltlich sämtlicher Rechte abbedungen.

8. Durch Zahlung von Schadensersatz, Vertragsstrafe und/oder sonstigen Kosten erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte an Bildern. Jeder Erwerb von Eigentums- oder Nutzungsrechten bedarf gesonderter Vereinbarung und Vergütung nach den Rubriken B und C. Auch Gestaltungsvorschläge, Kon-zeptionen (= eigenständige Leistungen) u.ä. sowie Kosten, Spesen und Auslagen sind separat zu vergüten.

9. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen von 10% pro Jahr berechnet. Jede Mahnung kostet 2,50 EUR. Kunde und Urheber bleibt der Nachweis geringerer oder höherer Belastung vorbehalten.

B. HERSTELLUNG VON BILDERN
I. VERGÜTUNG – RECHTE- UND EIGENTUMSVORBEHALT – REKLAMATION

1. Für die Bildherstellung (Planung, Fototermin, Fahrtzeit, Bildverarbeitung) wird Honorar als Halb-tages- oder Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zzgl. MwSt. berechnet. Für Druckdaten gilt die Digitalhonorarliste. Nebenkosten für Models, Spesen, Requisiten, Reisen, Material usw. werden zugesetzt und vom Kunden getragen. Der Urheber behält sich alle Verwertungsrechte vor; ihre Vergabe unterliegt Rubrik C. Dies gilt auch für die Bestellung/Herstellung von Bildnissen; § 60 UrhG wird stets abbedungen.

2. Erfolgt keine Honoraranfrage oder -abrede, wird nach den Honoraren des Urhebers berechnet.

3. Sind zur Bildauffassung sowie zur künstlerischen und/oder technischen Bildgestaltung keine Weisungen erteilt, sind Reklamationen hierzu ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungswünsche während oder nach der Produktion trägt der Kunde. Für bereits begonnene Arbeiten behält der Urheber alle Ansprüche.

4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen restlos zahlbar. Bis zur Zahlung bleiben Lieferungen Urhebereigentum.

Negative und Dias verbleiben beim Urheber; ihr Erwerb ist nur gegen schriftliche Zusatzvereinbarung und

-vergütung möglich, wobei der Urheber ein Recht auf Werkzugang und leihweise Herausgabe behält.

5. Abzüge, Duplikate und Kopien dürfen nur vom Urheber und seinen Erfüllungsgehilfen angefertigt werden.

II. HAFTUNG – VERSAND – AUSFALLHONORAR – TERMINE – KÜNDIGUNG

1. Der Urheber verpflichtet sich zu sorgfältiger Auftragsausführung und achtsamer Behandlung aller ihm überlassenen Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Layouts usw. Der Urheber haftet für durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung.

2. Der Urheber haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garan-tieleistungen des Foto- und Filmmaterialherstellers. Der Urheber haftet nicht für Schäden infolge fehlerhafter Bildbehandlung durch den Kunden, sondern nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Der Urheber kann Fremdlabors beauftragen. Er haftet hierbei nur für eigene Vorsatz- oder Grobfahrläs-sigkeitstaten. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen das Labor tritt der Urheber an den Kunden ab.

4. Jede Hin- oder Rücksendung von Filmen, Lichtbildern, Vorlagen und dergleichen zum oder vom Kun-den erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde haftet auch, wenn Filme, Bilder, Vorlagen usw. auf seinen Wunsch an Dritte versandt oder von Dritten an den Urheber zurückgesandt werden.

5. Wird die für die Auftragsausführung vorgesehene Zeit aus vom Urheber nicht zu verantwortenden Grün-den wesentlich überschritten, so erhöht sich das vereinbarte Arbeitshonorar entsprechend. Ist ein Zeit-honorar vereinbart, erhält der Urheber auch für Wartezeiten grundsätzlich den vereinbarten Honorarsatz. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen.

6. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung des Urhebers verbindlich. Der Urheber haftet bei Fristsäumnis nur bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Vollendung des Werkes, so kann der Urheber gemäß § 649 BGB vom Kunden die vereinbarte Vergütung verlangen.

C. NUTZUNGSRECHTEVERGABEN – URHEBERRECHT
I. NUTZUNG – VERBOTE – ANGEBOT – BESTELLUNG – EIGENTUM – LEIHE

1. Eine Bildnutzung (z.B. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öff. Wiedergabe) ist nur erlaubt gegen Honorar, 2 Belege, Urheberhinweis am Bild und vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers. Untersagt ist ohne dessen ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung und Erlaubnis jede:

“ Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe von Bildern oder Bildkopien “ Übertragung oder Einräumung von Nutzungs- oder Nachdruckrechten auf Dritte “ Nutzung auf Datenträgern aller Art, im Internet, in Onlinedatenbanken u.ä. “ Nutzung von Bildnissen “ Zweitverwertung “ Abbildung einer vom Urheber stammenden Objektbebilderung in einem anderen Objekt “ Verwendung von Bilddetails “ Ver-wendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen oder nachgestellte Fotos “ Nutzung bearbeiteter, umgestalteter oder geänderter Bilder “ Entstellung, tendenzfremde Verwendung, Verfälschung oder sonstige Bildbeeinträchtigung in Wort oder Bild “ Bildmontage “ Fotocomposing “ oder “ Herstellung und/oder Vervielfältigung, Weitergabe, Speicherung, Nutzung oder Verwendung (auch auf Datenträgern jeder Art) von Duplikaten, Internegativen, Digitalbildern, Reproduktionen oder Vergrößerungen. Bei jeder einzelnen Verletzung einer dieser Vorschriften hat der Kunde Vertragsstrafe nach Klauseln C.V.1-5 zu zahlen.
2. Die freie oder angeforderte Übersendung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl zwecks even-
tueller Bildnutzung gilt als Angebot zum Abschluss eines Bildnutzungsvertrages nach diesen AGB.
3. Mit der verbindlichen Bestellung (zwecks Nutzung), Lieferung (= verbindliche Auftragsbestätigung
und Auftragserfüllung durch den Urheber) und Entgegennahme von Bildern kommt ein Bildnutzungs-
vertrag nach den vorliegenden AGB zustande, wenn der Kunde nicht umgehend schriftlich widerspricht.

4. Der Kunde hat Medium, Art und Umfang der Bildnutzung vor der ersten technischen Nutzung anzugeben (s. C.II.2.-3.). Entsprechend kann der Urheber seine Einwilligung zur Nutzung des Bildmaterials erklären. Nutzungsrechtevergaben sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form gültig. Jede Nutzungser-laubnis gilt nur für das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Bildnutzung für den vereinbarten Zweck und Umfang. Auch jede weitere, wiederholte, ausgeweitete oder gleichartige Nutzung – auch im selben Objekt – ist stets erneut honorar- und schriftlich zustimmungspflichtig und unterliegt diesen AGB.

5. Der Kunde darf Nutzungsrechte nicht auf andere Hausredaktionen, Konzern- oder Tochterunternehmen übertragen. Gesonderter schriftlicher Urhebererlaubnis bedarf entgegen § 34 Abs. 3 UrhG grundsätzlich auch jede Übertragung von Nutzungs- oder Nachdruckrechten im Rahmen der Gesamt- oder Teilveräußerung eines Unternehmens. Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung nach § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

6. Bilder des Urhebers bleiben dessen Eigentum und werden dem Kunden nur zur Ansicht, Auswahl und Entscheidung über den Nutzungsrechteerwerb befristet entliehen. Ab Bildzugang beim Kunden sind zur Nutzung vereinbarte Leihbilder binnen 60 Tagen, nicht zur Nutzung vereinbarte Leihbilder binnen 14 Tagen unaufgefordert dem Urheber zurückzugeben. Diese Leihfristen enden an den mitgeteilten Rück-gabeterminen. Bei verspäteter Bildrückgabe ist jeweils Vertragsstrafe nach Klausel C.V.3. zu zahlen.

II. KOSTEN – HONORARE – FÄLLIGKEIT

1. Für die Recherche, Zusammenstellung und Lieferung einer vom Kunden angeforderten Bildansichtssen-
dung werden gesondert und aufwandsentsprechend mindestens 30 EUR Bearbeitungskosten zuzüglich Ver-sandkosten berechnet. Bildansichtssendungen berechtigen den Kunden nur zur Bildauswahl zwecks Ent-scheidung über den Erwerb von Bildnutzungsrechten. Bearbeitungskosten beinhalten keinerlei Einräu-mung von Nutzungs- oder Eigentumsrechten und sind mit evtl. Nutzungshonoraren nicht verrechenbar.

2. Der Kunde hat dem Urheber zwecks Honorar- und Nutzungsvereinbarung vor jeder Bildnutzung Medium, Art, Umfang, Dauer, Sprachraum, Abbildungsgröße und Auflage der Nutzung anzugeben. Nutzungsrecht und Honorar sind vor jeder Nutzung zu vereinbaren und zu vergüten. Ansonsten gelten Nutzungsrechte als nicht eingeräumt. Ein Nutzungsrecht gilt nur für das Objekt (z.B. Buch, Zeitung), für welches es eingeräumt wurde.

3. Honorarzahlung und Nutzungserlaubnis gestatten nur die einmalige Bildnutzung zu dem zu Klausel C.II.2. vereinbarten Zweck und Umfang. Stimmen Kundenangaben mit der tatsächlichen Nutzung nicht überein, gilt die Nutzungserlaubnis als nicht erteilt und es wirkt Klausel C.V.2. Wiederholte, anderweitige, gleichartige oder ausgeweitete Nutzungen sind gesondert honorar- und schriftlich erlaubnispflichtig.

4. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Kunden oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen des Urhebers berechnet. Bei ungenauen Kundenan-gaben wird ein Pauschalhonorar angesetzt. Zur Bemessung des Nutzungshonorars gilt mindestens die je-weils aktuelle marktübliche Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing im Bundes-verband der Pressebildagenturen und Bildarchive. Honorarangaben verstehen sich stets pro Einzelbild und Einmalnutzung in EUR netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt vor der Nutzung.

5. Exklusivrechte, Sperrfristen, Titelbilder, ausschließliche Nutzungsrechte oder die Nutzung außergewöhnlicher oder kostenintensiver Bilder bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% zum jeweiligen Grundhonorar.

6. Auftragsbedingte Kosten und Auslagen, z.B. Modelhonorare, Spesen, Requisite-, Reise-, Labor- und Materialkosten, werden dem Honorar zugesetzt und trägt der Kunde. Für jedes nur zu Layout- oder Prä-sentationszwecken genutzte Bild beträgt das Honorar vorbehaltlich anderer Abreden mindestens 90 EUR.

7. Honorare sind binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang fällig, auch wenn die Bildnutzung erst nach Fällig-keit erfolgt. Bei der Nichtausübung eingeräumter Nutzungsrechte bleiben alle Vergütungsansprüche des Urhebers uneingeschränkt bestehen; gezahlte Honorare können grundsätzlich nicht erstattet werden.

III. VERSAND – HAFTUNG – RECHTE DRITTER – NEBENPFLICHTEN

1. Der Kunde haftet dem Urheber gegenüber nach Klausel C.VI.1. bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn diese vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn das Bildmaterial auf Wunsch des Kunden vom Urheber an einen Dritten gesandt wird.

2. Bei der Rücksendung der Bilder trägt das Versandrisiko der Kunde. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Kunden und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz nach Klausel C.VI.1. Dies gilt auch bei sämtlichen Bildrücksendungen durch vom Kunden beauftragte Dritte.

3. Direkte oder indirekte Haftung für etwaige Schäden oder Ansprüche infolge von Bildnutzungen oder Bildmängeln wird vom Urheber nicht übernommen, außer diese beruhen auf dessen grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung oder auf einem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Der Urheber haftet nicht bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch ei-ne abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Wort oder Bild. Bei Verletzung dieser Rechte ist grundsätzlich der Kunde bzw. der Verantwortliche des entspr. Nutzungsmediums schadensersatzpflichtig.

4. Alle Bilder sind wie Originale zu behandeln. Der Urheber kann nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht einräumen. Bildinhalte wie z.B. Werke bildender oder darstellender Kunst unterliegen ge-setzlich einem weiteren Urheberschutz. Die Ablösung von Urheberrechten Dritter obliegt dem Kunden.

5. Hat der Urheber die Bildfreigabe Abgebildeter und sonstiger am Bild Berechtigter nicht schriftlich garantiert, ist der Kunde zur Einholung derer Einwilligungen sowie zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Bildnutzung verpflichtet. Die Nutzung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten darf nur zu redaktionellen Zwecken und mit Nennung derer Namen erfolgen. Bei jeder Zuwiderhandlung haftet stets der Kunde.

6. Bei jeder Weitergabe von Bildern, Bildkopien oder Nutzungs- oder Nachdruckrechten an Dritte ist der Kunde verpflichtet, jedem Empfänger diese AGB auszuhändigen und diesen schriftlich auf AGB, Urhe-berschaft und Urheberrechte des Urhebers hinzuweisen. Ansonsten hat der Kunde alle durch sein Un-terlassen verursachten rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile des Urhebers diesem auszugleichen.

IV. URHEBERVERMERK – BELEGEXEMPLARE

1. Gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz wird hiermit bestimmt, dass bei jeder Bildnutzung der Urheber mit vollem Vor- und Zunamen unmittelbar an jedem Bild zu benennen ist. Der Urheber muß jedem seiner Bilder zweifelsfrei zuzuordnen sein. Die Urheberbezeichnung soll lauten Bild: (Name einsetzen). Sammelbildnachweise genügen nur bei genauer Fundstellenangabe und zweifelsfrei möglicher Bildzuordnung (Beispiel: Bild Seite 3 oben links: Name einsetzen). Vorgenanntes gilt auch für werbliche Bildnutzungen sowie bei Bild-Einblendungen in Film, TV oder anderen Medien. Bei jedem Verstoß wirkt Klausel C.V.5.

2. Von jeder Veröffentlichung sind dem Urheber gemäß § 25 Verlagsgesetz zwei vollständige und kos-tenlose Belegexemplare unaufgefordert zuzusenden. Die Auflagenhöhe ist hierbei bekannt zu geben.

V. VERTRAGSSTRAFENBESTIMMUNGEN

1. Folgende Schutzvorschriften schützen die Erfüllung der Hauptansprüche sowie den Urheber vor Miss-brauch seiner Bilder. Jede einzelne Verletzung einer Vorschrift wird jeweils mit Vertragsstrafe belegt, auch wenn eine oder mehrere Tat/-en mehrere Vorschriften oder mehrmals dieselbe Vorschrift verletzt/verletzen. Jegliche Einrede einer Tateinheit oder eines Fortsetzungszusammenhanges wird hiermit ausgeschlossen.

2. Bei jeglicher unberechtigten (ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Urhebers erfolgten)

“ Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe von Bildern oder Bildkopien “ Übertragung oder Einräumung von Nutzungs- oder Nachdruckrechten auf Dritte “ Nutzung auf Datenträgern aller Art, im Internet, in Onlinedatenbanken u.ä. “ Nutzung von Bildnissen “ Zweitverwertung “ Abbildung einer vom Urheber stammenden Objektbebilderung in einem anderen Objekt “ Verwendung von Bilddetails “ Ver-wendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen oder nachgestellte Fotos “ Nutzung bear-beiteter, umgestalteter oder geänderter Bilder “ Entstellung, tendenzfremde Verwendung, Verfälschung oder sonstige Bildbeeinträchtigung in Wort oder Bild “ Bildmontage “ Fotocomposing “ oder “ Herstellung und/oder Vervielfältigung, Weitergabe, Speicherung, Nutzung oder Verwendung (auch auf Datenträgern jeglicher Art) von Duplikaten, Internegativen, Digitalbildern, Reproduktionen oder Vergrößerungen

ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen (vgl. C.I.1.). Diese wird auch fällig, wenn Kundenangaben zu C.II.2.-3. mit der tatsächlichen Nutzung nicht übereinstimmen. Schadensersatzansprüche bleiben von allen obigen Vertragsstrafenbestimmungen unberührt.

3. Bei verspäteter Bildrückgabe (= Blockierung; s. C.I.6.) sind Blockierungskosten von 2 EUR pro Bild und Verzugstag als Vertragsstrafe zu zahlen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Blockie-rungskosten und Schadensersatz dürfen sich pro Bild nicht über den Totalschadensbetrag (vgl. C.VI.1) aufsummen. Obiges gilt auch für freie Bildangebote, wenn der Kunde im Allgemeinen auch solche nutzt.

4. Werden Versiegelung, Rahmung oder Urheberkennzeichen von Leihbildmaterial unerlaubt und ohne Ver-einbarung einer bestimmten Nutzung beschädigt, geöffnet, entfernt oder manipuliert, wird pro Bild als Ver-tragsstrafe je ein Layouthonorar von 90 EUR fällig. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Bei jedem unterlassenen, fehlerhaften, unvollständigen, falsch platzierten oder Bildern nicht zweifelsfrei zuzuordnenden Urheberhinweis (vgl. Klausel C.IV.1.) ist jeweils ein Zuschlag von 100% auf das Nutzungshonorar als Vertragsstrafe zu zahlen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

VI. PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ

1. Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Nichtrückgabe bestellter oder unbestellter Bilder des Ur-hebers ohne dessen Verschulden, hat der Kunde wie folgt Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Urheber die Schadenshöhe im einzelnen nachzuweisen hat: a) 50 EUR pro Papierabzug; b) 125 EUR pro Dia-Duplikat; c) 750 EUR pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat; d) 1.500 EUR pro nicht wiederholbarem Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat. Die Pauschalen errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. (Bei bloßer Bildbeschädigung erfolgt Minderung der Pauschalen um 75% bei leichtem, um 50% bei mittlerem bzw. um 25% bei starkem Schaden.) Dem Kunden sowie dem Urheber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringerer, kein oder höherer Schaden eingetreten ist.

2. Ersatzduplikate akzeptiert der Urheber nicht. Bei unbeschädigter Rückgabe verlorener Bilder binnen 360 Tagen ab Bildzugang wird 1/3 des Schadensersatzes abzüglich evtl. Blockierungskosten erstattet.
D. SONSTIGES – GERICHTSSTAND

1. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich, nicht getroffen und nur bei schriftlicher Bestätigung gültig. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist nur wirksam, wenn der Verzicht schriftlich vereinbart wird.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand grundsätzlich der Wohnsitz des Urhebers.

3. Soweit vorstehend nicht besonders ausgeführt, unterliegt jede Offerte, Auftragsausführung, Lieferung, Leistung oder Bildnutzungsrechtevergabe des Urhebers im/ins Inland oder Ausland deutschem Recht.

4. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen oder des übrigen Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die mangelhafte Bestimmung sodann durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.